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   BayObLG, 09.07.1965 - BReg. 1b Z 3/65   

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BayObLG, 09.07.1965 - BReg. 1b Z 3/65 (https://dejure.org/1965,1569)
BayObLG, Entscheidung vom 09.07.1965 - BReg. 1b Z 3/65 (https://dejure.org/1965,1569)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juli 1965 - BReg. 1b Z 3/65 (https://dejure.org/1965,1569)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 2301
  • NJW 1966, 663 (Ls.)
  • BayObLGZ 1965, 258
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 03.02.1967 - III ZB 14/66

    Blaupause als formgültiges Testament

    Das Oberlandesgericht Celle möchte die Frage, ob ein mittels Durchschreibebogens hergestelltes Schriftstück ein formwirksames Testament sein kann, bejahen und aus diesem Grund den Beschluß des Landgerichts aufheben, sieht sich jedoch daran durch den Beschluß des Kammergerichts vom 28. März 1963 - 1 W 214/63 - (auszugsweise mitgeteilt von Jansen in NJW 1966, 663) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

    Im Schrifttum haben sich Reichel (Recht 1919 Sp. 75/76; ihm folgend wohl auch Staudinger-Firsching BGB 10./11. Aufl. § 2247 Rdn. 36 a) für, Jansen (NJW 1966, 663) und Kregel (RGR KBGB 11. Aufl. § 2247 Anm. 8) gegen die Formgültigkeit einer Pauskopie ausgesprochen.

  • BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02

    Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments bei Streichungen und Ersetzungen -

    Hierbei ist es ohne Bedeutung, in welcher zeitlichen Reihenfolge die einzelnen Bestandteile des Testaments einschließlich der Unterschrift niedergeschrieben worden sind (BGH NJW 1974, 1083/1084; BayObLGZ 1965, 258/262; 1974, 440/441; 1984, 194/196; 1992, 181/187).
  • BayObLG, 05.06.1992 - 1Z BR 21/92

    Wiederinkraftsetzung eines widerrufenen privatschriftlichen Testaments

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  • OLG Karlsruhe, 15.01.2002 - 14 Wx 114/01

    Errichtung eines formwirksamen Testaments: Ergänzung der Kopie eines

    Anders als mittels Blaupause, Kohlepapier o. ä. hergestellte Durchschriften (eingehend Werner, Zur Eigenhändigkeit letztwilliger Verfügungen - Die Durchschrift als Testament -, DNotZ 1972, S. 6 ff., m. umfassenden N.) sind Schriftzüge, die sich als auf fototechnischem Weg gewonnenes Abbild des Originals darstellen, nicht vom Schreiber unmittelbar selbst geformt, so daß die individuellen Merkmale seiner Handschrift nicht hinreichend hervortreten und damit nicht genügend zuverlässig überprüfbar sind (zu diesen Kriterien als Voraussetzung der Eigenhändigkeit im Sinne der §§ 2231 Nr. 2, 2247 Abs. 1 BGB vgl. etwa BGHZ 47, S. 68 ff., 71 f.; BayObLGZ 1965, S. 258 ff., 261; auch BayObLG, …
  • BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95

    Beweislast für die Testierfähigkeit eines Erblassers

    Für die Formgültigkeit kommt es nur darauf an, daß eine die gesamten Erklärungen nach dem Willen des Erblassers deckende Unterschrift vorhanden ist (BayObLGZ 1965, 258, 262 und 1984, 194, 196; vgl. auch BayObLG FamRZ 1990, 1399, 1400).
  • BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85

    Wirksamkeit eines Testaments; Eigenhändige Verfassung bei teilweiser Verwendung

    Daß die Erblasserin ihre Schriftzüge teilweise nicht unmittelbar auf das Papier gebracht hat, sondern mit Hilfe eines Durchschreibpapiers, ändert nichts daran, daß das Schriftstück auch insoweit "eigenhändig" geschrieben ist (vgl. BayObLGZ 1965, 258/261; Senatsbeschluß vom 29.5.1981 - BReg. 1 Z 43/81 S. 9 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 20.02.1990 - BReg. 1a Z 38/88

    Zulässigkeit der Änderung eines Erbscheinsantrag im laufenden Verfahren; Stellung

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  • BayObLG, 17.02.1993 - 1Z BR 74/92

    Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins; Herstellung eines eigenhändigen

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